Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Fa. H. Rudrich GmbH. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine verbindliche Wirkung. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsabschlüsse, selbst wenn dabei auf sie nicht extra Bezug genommen wird. Durch die Erteilung des Auftrages erkennt der Besteller diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Rechte und Pflichten aus dem jeweiligen Vertrag gehen beiderseits auf Erben und Rechtsnachfolger über.
2. Auftragserteilung
Der Auftrag gilt erst mit einer dem Auftraggeber zugehenden Auftragsbestätigung oder mit Auslieferung der bestellten Ware als angenommen. Von der Bestellung abweichende Auftragsbestätigungen gelten vom Auftraggeber als anerkannt, sofern nicht binnen 3 Tagen ab Eingang dagegen schriftlich Einspruch erhoben wird. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Lieferung
Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich als fix vereinbart werden. Die Lieferfrist beginnt spätestens zu einem der nachstehenden Zeitpunkte:
- Datum der Erfüllung aller dem Auftraggeber obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen
- und Datum, an dem der Auftragnehmer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung oder Sicherheit erhält.
Die Einhaltung der Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer Umstände, wie z. B. alle Fälle höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe und Verbote, Nichtbelieferung durch Zulieferungen, Transportprobleme und dgl.; dadurch wird die vereinbarte Lieferfrist entsprechend verlängert. . Werden die Lieferfristen dennoch überschritten, so ist der Auftraggeber berechtigt, nach Ablauf einer vierwöchigen, mit eingeschriebenem Brief zu setzenden Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche aus Lieferverzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
4. Zahlungskonditionen:
Die vereinbarten Preise gelten ab Lager des Auftragnehmers ausschließlich Verpackung, Verladung, Zustellung, Abladung und Montage/Verlegung der Ware sowie Umsatzsteuer. Andere Lieferbedingungen und –preise gelten nur nach schriftlicher Vereinbarung. Rabatte werden aufgrund individueller Vereinbarung gewährt. Bei Zahlungsverzug entfallen diese vereinbarten Preisnachlässe. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden 12 % Verzugszinsen p. a. verrechnet, der Auftraggeber hat auch alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers vermindert erscheinen lassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen und vom Liefervertrag zurückzutreten, wenn diese nicht geleistet werden. Bei einer Auftragssumme ab € 2000 ist eine Anzahlung über das notwendige Material erforderlich. Bei einer Auftragssumme über € 4000 ist eine Anzahlung von 50 % der gesamten Auftragssumme erforderlich. Sofern im Auftrag keine andere Vereinbarung getroffen wird, erfolgt die Zahlung prompt nach Rechnungsstellung. Die Firma H. Rudrich GmbH ist nicht verpflichtet, Schecks und Wechsel anzunehmen oder zu akzeptieren.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen des Auftragnehmers aus der Lieferung – einschließlich aller Zinsen und Kosten – Eigentum des Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt). Ohne Zustimmung des Auftragnehmers dürfen die gelieferten Waren weder weiterveräußert, verarbeitet, vermengt, verpfändet oder als Sicherung übereignet werden. Im Falle der Inanspruchnahme des Auftraggebers ist dieser verpflichtet, auf das vorbehaltene Eigentumsrecht des Auftragnehmers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu verständigen. Der Auftragnehmer ist zur jederzeitigen Einziehung seines vorbehaltenen Eigentums durch Abholung und Demontage der gelieferten Ware berechtigt, die damit verbundenen Kosten trägt der Auftraggeber.
6. Lieferadresse
Verständigungen der Firma H. Rudrich GmbH an den Auftraggeber sind stets an die zuletzt bekannt gegebene Adresse wirksam.
7. Rücktrittsrecht:
Der Auftraggeber hat das Recht, innerhalb einer Woche ab Unterfertigung des Kaufvertrages schriftlich seinen Rücktritt zu erklären. Dieses Rücktrittsrecht gilt dann nicht, wenn der Kunde das Geschäft angebahnt, bzw. auf einer Messe oder im Geschäftslokal des Verkäufers abgeschlossen hat.
8. Reklamation
Die Firma H. Rudrich GmbH ist bemüht, genau nach Muster zu liefern. Kleine Abweichungen sind jedoch bei Naturprodukten unvermeidlich und berechtigen den Auftraggeber nicht zu Ersatzansprüchen. Die im Naturstein vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Tupfungen, losen Adern und teilweise auch offenen Stellen, sind naturbedingt und können keineswegs als Wertminderung eines Natursteines bezeichnet werden. Diesbezügliche Reklamationen werden nicht anerkannt. Auf Maß bestellte Waren werden nicht zurückgenommen. Bereits verarbeitete Ware ist nicht reklamationsfähig. Der Käufer hat die gelieferte Ware nach Empfang unverzüglich auf Mängel zu überprüfen und allfällige Mängel dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Bei beschädigten Waren durch Einflüsse wie z. B. Transport oder brüchige Klebestellen ist die Ware unverzüglich mit einem schriftlichen Hinweis auf die Reklamation mit Name und Adresse an die Firma H. Rudrich GmbH zurückzusenden. Dies trifft vor allem bei Online-Bestellungen zu.
9. Gewährleistung
Die Gewährleistungsbestimmungen des ABGB sowie des KSchG und des Fernabsatzgesetzes gelten als vereinbart. Die gesetzliche Gewährleistung des Auftragnehmers ist beschränkt, als der Auftragnehmer nach seiner Wahl zuerst berechtigt ist, eine mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie auszutauschen, eine Verbesserung zu bewirken oder das Fehlende nachzutragen. Ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers wegen Nichterfüllung oder Lieferverzug ist ausgeschlossen, sofern diese Umstände nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Auftragnehmer verschuldet worden sind.
10. Stornierung:
Eine gänzliche oder teilweise Stornierung des abgeschlossenen Vertrages ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Hierbei sind auch ohne besondere Nachweise zumindest 30 % der Auftragssumme für das Abgelten von Vorleistungen an den Auftragnehmer zu vergüten.
11. Vereinbarungen
Vereinbarungen, die von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Nachteil der Firma H. Rudrich GmbH abweichen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
12. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.